Neue Regelungen in Kraft: Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen seit Januar 2024 nach § 14a EnWG temporär drosselbar

👨‍⚖️🔌 Neue Regelungen in Kraft: Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen seit Januar 2024 nach § 14a EnWG „dimmbar“!

Seit dem 1. Januar 2024 sind die neuen Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG in Kraft.
Einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen und den Hintergrund gab uns unsere Kollegin Nele Friedrichsen diese Woche im Rahmen eines Brown Bag Lunches.

Die lange erwartete Reform des § 14 a EnWG ermöglicht es Netzbetreibern den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, z.B. Wärmepumpen oder Wallboxen, temporär zu drosseln. Im Gegenzug erhalten die jeweiligen Kunden eine Netzentgeltreduktion.

Für weitere Infos meldet euch gerne bei uns! Die Details zum Nachlesen finden sich hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/14a/start.html

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