Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz sind alle Städte und Gemeinden verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2028 kommunale Wärmepläne vorzulegen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese Pläne bereits bis Mitte 2026 einreichen.
Um eine optimale Nutzung von Ressourcen und Kapazitäten sicherzustellen, sollte frühzeitig eine gezielte Untersuchung innerhalb des Gemeindegebiets durchgeführt werden. Nach §14 des Wärmeplanungsgesetzes ist dafür vorgesehen, dass Gemeinden zu Beginn der Planung eine Eignungsprüfung für Wärmeinfrastrukturen durchführen können. Dies ermöglicht es ihnen, Gebiete zu identifizieren, die für eine verkürzte Wärmeplanung in Frage kommen.
GIS-Webtool zur Bestimmung von Teilgebieten mit verkürzter Wärmeplanung
Um dies zu ermöglichen hat IREES ein GIS-Webtool entwickelt, mit dem Teilgebiete für eine verkürzte Wärmeplanung für jedes Gemeindegebiet in Deutschland ermittelt werden können.
Für diese Teilgebiete kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sie sich
- nicht für eine Versorgung mit einem Wärmenetz eignen
- nicht für eine Versorgung mit einem Wasserstoffnetz eignen
Im Wärmeplan ist für diese Gebiete eine dezentrale Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien vorzusehen.
Ergebnisse des Webtools
Die Ergebnisse werden durch Auswahl der Gemeinde räumlich hochaufgelöst auf Rasterebene dargestellt. Dabei wird unterschieden zwischen folgenden Gebieten:
- Gebiete für die eine normale Wärmeplanung erforderlich ist
- Gebiete für die eine verkürzte Wärmeplanung möglich ist
- Gebiete für die eine verkürzte Wärmeplanung zu prüfen ist
Weitere Datenlayer im GIS-Tool
Weitere relevante Datenlayer sind ebenfalls im Tool enthalten:
- Gebiete mit derzeitiger Wärmenetzversorgung
- Gebiete mit derzeitiger Gasnetzversorgung
- Wärmedichtekarten
- Standorte energieintensiver Industrien
- Planungsstand Wasserstoffkernnetz mit Umkreis von 5 Kilometern


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