Im Energiekonzept der Bundesregierung wird der Steigerung der Energieeffizienz neben dem Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energieträger eine Schlüsselrolle zugemessen. Dies spiegelt sich auch in der Vielzahl der Ziele wieder, die direkt oder indirekt der Energieeffizienz zuzurechnen sind. Trotz der im ersten Monitoring-Bericht dokumentierten Fortschritte bei der Zielerreichung (BMWi/BMU 2012) müssen nach Einschätzung der den Monitoring-Prozess begleitenden Expertenkommission „Tempo und Intensität in Zukunft noch erheblich gesteigert werden, um die angestrebten Verbesserungen bei der Energieeffizienz zu erreichen“ (Expertenkommission 2012, S. Z-5). Auch im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird betont dass „die Senkung des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz als zentraler Bestandteil der Energiewende mehr Gewicht erhalten“ muss (Koalitionsvertrag 2013, S. 51).
Auf EU-Ebene galt im Projektzeitraum die Zieltrias von Treibhausgasreduktion, Ausbau der erneuerbare Energien und Energieeffizienz mit entsprechenden Zielen bis 2020. Während die Erreichung der Ziele für Treibhausgase und erneuerbare Energie nicht gefährdet schien, war es unsicher, ob die EU das Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 gegenüber einer Referenzentwicklung erreichen wird. Dieses Ziel entspräche einer Senkung des Primärenergieverbrauchs um 368 Mio. t RÖE gegenüber den Projektionen. Mit der EU-Energieeffizienzrichtlinie von Oktober 2012 (RL 2012/27/EU; EED) wurde ein Rechtsrahmen für Energieeffizienz geschaffen, mit der das Gesamtziel verfolgt wird, das Energieeffizienzziel einer Einsparung von 20 % beim Primärenergieverbrauch der EU bis 2020 und weitere Verbesserungen bei der Energieeffizienz nach 2020 zu erreichen. Nach Artikel 3 EED legt jeder Mitgliedstaat dazu ein indikatives nationales Energieeffizienzziel fest. Darüber hinaus fordert Artikel 7 EED von den Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 mindestens die Erzielung neuer jährlicher Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5 % des jährlichen Energieabsatzes. Um dieses Ziel zu erreichen, konnten die Mitgliedstaaten entweder ein Energieeffizienzverpflichtungssystems nach Artikel 7, Abs. 1 einführen oder alternativ andere strategische Maßnahmen ergreifen, um Energieeinsparungen bei Endkunden zu bewirken. Auch im Hinblick auf Artikel 7 EED war im Projektzeitraum unsicher, ob Deutschland dieses Ziel mit den bisher umgesetzten oder geplanten Energieeffizienz-Maßnahmen tatsächlich erreichen könnte.
Arbeitsplan und Methodik
Die Einbeziehung aller wesentlichen Akteure auf dem Markt für Energieeffizienz in allen Handlungsbereichen (Gebäude, Industrie, GHD, private Haushalte, Energieversorgung/KWK) und die Identifizierung der jeweiligen akteursspezifischen Hemmnisse, die einer Ausschöpfung der identifizierten Einsparpotenziale entgegen stehen, sowie die Berücksichtigung fördernder Faktoren.
Die Ableitung geeigneter Instrumente und Instrumentenbündel zum Abbau der Hemmnisse und zur Verstärkung der fördernden Faktoren; berücksichtigt werden neben den klassischen Instrumententypen auf sektoraler Ebene (wie Ordnungsrecht, finanzielle und fiskalische Instrumente, Information und Beratung) auch klassische und neue sektorübergreifende Instrumente (wie Emissionshandel, Energiesteuern, Energieeffizienzfonds, Energieeffizienzverpflichtungssysteme oder Ausschreibungsmodelle) sowie Maßnahmen der Wirtschaft und ihrer Selbstorganisationen zur Förderung der Energieeffizienz.
Die Entwicklung einer Methodik zur teils quantitativen, teils semi-quantitativen oder qualitativen Bewertung von Kosten und Nutzen der untersuchten Instrumente und Maßnahmen sowie ihre Anwendung auf den hier erarbeiteten Aktionsplan Energieeffizienz. Berücksichtigt werden neben Einspar- und Kosteneffekten sowie möglichen Interaktionen der Instrumente insbesondere, Verteilungseffekte und die zunehmend an Bedeutung gewinnende Frage der Finanzierung von Effizienzmaßnahmen aus öffentlichem und privatem Kapital. Die gesamtwirtschaftlichen Effekte von Effizienzmaßnahmen auf Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls betrachtet.
Ziele und Ergebnisse
Zielsetzung des Forschungsauftrages war es, den Auftraggeber bei der Entwicklung einer konsistenten Strategie im Hinblick auf die Energieeffizienz zu unterstützen („Aktionsplan Energieeffizienz“). Aufbauend auf einer Auswertung vorliegender Studien zu Energieeinsparpotenzialen und Instrumentenvorschlägen zu deren Realisierung sollte ein Umsetzungskonzept mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Erreichung der nationalen Energieeffizienz- und Energieeinsparziele unter Einbeziehung der Ziele auf EU-Ebene entwickelt werden. Der Schwerpunkt der Analyse sollte auf dem Zeitraum 2014 bis 2020 liegen („Aktionsplan Energieeffizienz 2020“). Vor dem Hintergrund der langfristigen Zielsetzungen sowohl im Energiekonzept als auch auf EU-Ebene (mit der „Low Carbon Roadmap 2050“ von März 2011 und der „Energy Roadmap 2050“ von Dezember 2011) sollte perspektivisch jedoch auch ein Ausblick auf den Zeitraum bis 2030 bzw. 2050 gegeben werden.