Evaluation von Energieaudits

Auftraggeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Laufzeit November 2016 – April 2017

Hintergrund

Die Europäische Union hat in ihrer Energieeffizienzrichtlinie festgelegt, dass alle Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen. Diese Vorgabe hatte die Bundesregierung mit einer Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) am 15. April 2015 in nationales Recht umgesetzt. Danach waren alle Nicht-KMU verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen oder alternativ bis Ende des Jahres 2016 die Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nachzuweisen (nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS). Die stichprobenartige Prüfung der Auditierung hat die Bundesregierung dem BAFA übertragen.
Im Projekt sollte untersucht werden, inwieweit die Energieauditverpflichtung zur Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt und damit hilft, die Energie- und Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Durch eine Online-Befragung bei betroffenen Unternehmen wurden die quantitativen Wirkungen aufgezeigt, d. h. Kennzahlen über die tatsächlich umgesetzten Maßnahmen. Ferner sollte der administrative Vollzug durch das BAFA evaluiert werden. Hierzu gehörten beispielsweise die Überprüfung der Durchführung der Audits, der Qualifikation des Auditors, der Erfüllung der Anforderungen an das Energieaudit und der Befreiungstatbestände. Schließlich war zu analysieren, ob die Auditpflicht Auswirkungen auf den deutschen Markt für Energiedienstleistungen hat.

Projektpartner

  • adelphi consult GmbH

ANSPRECHPARTNER

Dr. Jan Steinbach
Dr. Jan Steinbach