Nutzungspflicht Erneuerbare Wärme in Hamburg

Ausgestaltung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Gebäudebestand für die Hansestadt Hamburg

Auftraggeber Hansestadt Hamburg

Laufzeit April 2020 – August 2020

Hintergrund

Die Hansestadt Hamburg hat zur Erreichung ihrer Klimaziele beschlossen, das ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungsanlagentausch ab Mitte des Jahres 2021 festgeschrieben wird. Diese Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Gebäudebestand ist ein wirkungsvolles Politikinstrument, welches als erstes in Baden-Württemberg mit dem EWärmeG im Jahr 2008 im Jahr eingeführt wurde. Mit der Einführung einer EE-Nutzungspflicht in Hamburg wird die maßgebliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieen an der Wärmeversorgung sowie der Energieeffizienz der Hamburger Bestandsgebäude und den zügigen Ausbau der dafür notwendigen Technologien bezweckt.

Ziele und Ergebnisse

Ziel der Untersuchung ist die Analyse verschiedener Wärmeversorgungssysteme, die die EE-Nutzungspflicht im Gebäudebestand erfüllen. Daraus sollen mit Blick auf den Status quo in Hamburg sowie auf die absehbare zukünftige Entwicklung des energetischen Gebäudezustands, der Brennstoffpreise und ggf. der zu erwartenden Innovationen, aus energiewirtschaftlicher, wärmestrategischer sowie sozialverträglicher Sicht, sinnvolle Anforderungen und Handlungsoptionen zur Pflichterfüllung abgeleitet werden.

Aufgaben von IREES

  • Definition und Wirtschaftlichkeitsanalyse der infrage kommenden dezentralen erneuerbaren Wärmeversorgungssysteme

Projektpartner

  • Öko-Institut

ANSPRECHPARTNER

Dr. Jan Steinbach
Dr. Jan Steinbach