Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Dabei soll mit der „65 % Pflicht“ zur Nutzung erneuerbarer Energien die Wärmewende im Gebäudebestand endlich ernsthaft angegangen werden. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 „möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.“

Unter dem Stichwort „Technologieoffenheit“ wurde im Vorfeld und wird jetzt viel das Heizen mit Wasserstoff diskutiert. Hierbei ist im Gesetz eine vermeidliche Hintertür enthalten, um weiterhin Erdgas zu nutzen: Dazu muss ein Transformationsplan des jeweiligen Gasverteilnetzbetreibers vorliegen, der eine „verbindliche, vollständige Umstellung der Versorgung seiner Kunden auf Wasserstoff bis zum Jahr 2034“ aufzeigt.

Interessant ist, wie in diesem Zusammenhang Technologieoffenheit definiert ist: Eine Technologie, die es noch nicht gibt (H2-ready Heizungen, die 100 % Wasserstoff nutzen können) mit einem Energieträger (Wasserstoff), der noch nicht verfügbar ist und Unklarheit, was die Kunden ab 2034 dafür zahlen müssten, falls dieser jemals verfügbar wäre. Als Gasverteilnetzbetreiber ist man allein aus betriebswirtschaftlicher Sorgfaltspflicht heraus jetzt quasi verpflichtet einen Transformationsplan zu erstellen, so dass sich erstmal nichts ändert und weiter mit Gas geheizt werden kann. Klare Rahmenbedingungen für die Netzbetreiber und Industrie wären hilfreicher für den Heizungsmarkt und die notwendige Umstellung der Geschäftsmodelle der Stadtwerke.

Wir gehen an unsere Systemanalysen zur Szenarienmodellierung des Gebäudesektors und auch an unsere Projekte zur kommunalen Wärmeplanung immer technologieoffen ran. Wenn dort aber ganz eindeutig herauskommt, dass Wasserstoff im Gebäudesektor sowohl aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Stadtwerke, aus einzelwirtschaftlicher Sicht der Gebäudeeigentümer:innen und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die bei weitem teuerste Option für den Gebäudesektor ist, mit der höchsten Unsicherheit für eine mögliche Umsetzung, dann stellt sich schon die Frage warum dies Teil des Lösungsraums im Gebäudeenergiegesetz ist.

Wie seht ihr das?

 

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