Übergang zu einer kohlenstoffarmen Energieversorgung in den westlichen Balkanländern
Auftraggeber Weltbank
Laufzeit April 2019 – August 2019
Hintergrund
Eine hohe CO2-Intensität des Energiesektors in den westlichen Balkanländern erfordert einen Übergang zu einer zukünftigen kohlenstoffarmen Energieversorgung in dieser Region. Durch die Substitution der überwiegend auf fossilen Brennstoffen basierenden Energieversorgung durch erneuerbare Energien können die westlichen Balkanländer gemäß den Verpflichtungen des Pariser Abkommens zur Eindämmung des Klimawandels beitragen. Aus diesem Grund haben zwei der Länder des westlichen Balkans, Mazedonien und Montenegro, bereits volkswirtschaftliche Emissionsminderungsziele im Einklang mit ihren national festgelegten Beiträgen in die nationale Gesetzgebung oder Politik aufgenommen. Die sechs westlichen Balkanländer (WB6) sind Teil der Energiegemeinschaft und haben sich daher bereit erklärt, Teile der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich zu übernehmen.
Ziele
Ziel der Energiegemeinschaft ist es, den Energiebinnenmarkt der EU mit ihren Nachbarmärkten, vor allem in Südosteuropa, zu integrieren.
Der geplante Auftrag betrifft die erste Phase eines dreiphasigen technischen Hilfsprogramms der Weltbank für alle WB6-Länder. Die erste Phase zielt darauf ab, die aktuelle Situation in den sechs Ländern zu bewerten und Lücken im Vergleich zu den Zielen und bewährten Praktiken der Ausweitung von erneuerbaren Energien zu identifizieren. Da die NECPs noch nicht verfügbar sind, zielt Phase 1 darauf ab, Lücken in Bezug auf bewährte Verfahren zu identifizieren, um die Ausarbeitung der Umsetzung hochwertiger NECPs zu unterstützen. Darüber hinaus zielt die erste Phase auch auf die Bewertung von Barrieren für den Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor ab, wobei der Schwerpunkt auf politischen und regulatorischen Barrieren liegt. Die erste Phase kann auch als Vorbereitung für die zweite und dritte Phase des Projekts angesehen werden, die sich mit konkreten Entwurfs- und Umsetzungsfragen befasst. In den Phasen 2 und 3 wird gezielte technische Hilfe bei der Überarbeitung der rechtlichen, regulatorischen und administrativen Rahmenbedingungen für marktorientierte Förderprogramme (z.B. FIP, Auktionen, andere Ausschreibungen), Netzintegration, Genehmigungsverfahren (Phase 2) und Beratung zu Auktionsmechanismen und Finanzierung erneuerbarer Energien (Phase 3) geleistet.