Elektrolyseure im Regelenergiemarkt

Elektrolyseure gelten als flexible Verbraucher im Energiesystem. Ihre Wirtschaftlichkeit hängt jedoch nicht allein von technischen Parametern ab, sondern vor allem davon, wie sie sich in Märkte und Netze einfügen.
Während die bisherigen Modellierungen gezeigt haben, dass im Szenario ohne Regelenergie insbesondere Strompreise und Speichernutzung die Fahrweise bestimmen, rücken unsere Kolleg:innen nun einen weiteren Aspekt in den Blick: die Teilnahme am Regelenergiemarkt – konkret an der Sekundärregelleistung (aFRR).

Wie funktioniert dieser Markt?

👉Auf dem Leistungsmarkt bieten Betreiber Kapazitäten in 4-Stunden-Zeitscheiben an (mindestens 1 MW). Zuschläge erfolgen nach dem merit order-Prinzip.
👉Mit einem Zuschlag besteht die Verpflichtung, auch am Arbeitsmarkt ein Angebot abzugeben.
👉Am Arbeitsmarkt wird kurzfristig abgerufene Energie gehandelt – bis zu 15 Minuten, ebenfalls nach dem merit order-Prinzip.
👉Auch ohne Zuschlag am Leistungsmarkt ist eine Teilnahme am Arbeitsmarkt möglich.

Damit erweitert sich das Bild: Die Teilnahme am Regelenergiemarkt eröffnet neue Erlösmöglichkeiten, verändert aber zugleich die Fahrweise und den Speicherbedarf von Elektrolyseuren. Für ihre künftige Rolle im Energiesystem ist deshalb nicht nur die reine Wasserstoffproduktion ausschlaggebend, sondern ebenso ihre Fähigkeit, Systemdienstleistungen bereitzustellen.

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