Untersuchung einer Zielverfehlung bei Primärenergieeinsparungen nach Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Untersuchung der möglichen Zielverfehlung bei Primärenergieeinsparungen im Wohngebäudesektor nach Vorgaben von Artikel 9(2) EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im Gebäudemodernisierungsgesetz
Auftraggeber
Deutsche Umwelthilfe
Laufzeit
April 2026 – Mai 2026
Hintergrund
Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) und damit der Klimaneutralität im Gebäudesektor. Die EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Energieeffizienz ihres Gebäudebestands systematisch zu verbessern und den Energieverbrauch deutlich zu senken. Zur Messung dieser Fortschritte legt die EPBD den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands als zentralen Indikator fest. Artikel 9(2) definiert hierfür einen verbindlichen Reduktionspfad: Bis 2030 ist eine Verringerung, um mindestens 16 % gegenüber 2020 zu erreichen, bis 2035 um mindestens 20–22 %.
Die EPBD ist bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland soll dies laut den im Februar vorgelegten Eckpunkten durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) erfolgen. Die derzeit bekannten Eckpunkte werfen jedoch Zweifel auf, ob die vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, um die europäischen Vorgaben zu erfüllen. So ist vorgesehen, die bislang geltende 65 %-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch sowohl im Neubau als auch im Bestand entfallen zu lassen. Stattdessen sollen eine ansteigende „Bioenergie-Treppe“ für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sowie eine Grüngasquote für die Gasnetze eingeführt werden. Dies würde den weiteren Einbau fossiler Heizsysteme ermöglichen. Zudem sind im Eckpunktepapier keine verbindlichen, gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen für Wohngebäude vorgesehen, was die Zielerreichung zusätzlich erschweren könnte.
Ziele und Ergebnisse
Ziel der Kurzstudie ist es, eine belastbare Berechnungsgrundlage zu entwickeln, mit der überprüft werden kann, ob die im GMG skizzierten Maßnahmen ausreichen, um die Anforderungen aus Artikel 9(2) der EPBD zu erfüllen. Dabei soll insbesondere analysiert werden,
- ob die vorgesehenen Regelungen geeignet sind, die erforderlichen Reduktionen des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs im Wohngebäudebestand zu erreichen, und
- ob die notwendige Fokussierung auf die energetisch schlechtesten Gebäude sichergestellt wird.
Auf dieser Grundlage soll bewertet werden, ob eine Zielverfehlung und damit ein potenzieller Widerspruch zum europäischen Rechtsrahmen zu erwarten ist.