Kommunale Wärmeplanung für klimafreundliche Städte und Gemeinden!

Kommunale Wärmeplanung für klimafreundliche Städte und Gemeinden!

Derzeit berät die Bundesregierung über einen Gesetzentwurf für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, in dem festgelegt wird, dass Gebiete ab 100.000 Einwohnern bis 31.12.2025 und Gebiete zwischen 10.000 – 100.000 Einwohnern bis 31.12.2027 eine Wärmeplanung erarbeiten sollen.
(BMWSB – Startseite – Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (bund.de))

Auf Länderebene ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP) bereits in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein für größere Kommunen verpflichtend, nun zieht auch der Bund mit einem neuen Gesetzentwurf nach, über den noch im Juli abgestimmt werden soll. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Dekarbonisierung der Kommunen, da die KWP laut des Entwurfes „neben der Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien, die insbesondere mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht werden soll, eine weitere wichtige Säule einer effizienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung und für das Erreichen der Klimaschutzziele unabdingbar [ist]“.

Relevant ist dabei ebenfalls, dass Wärmenetzbetreiber für ihre Wärmenetze bis zum 31. Dezember 2026 einen Transformations- und Wärmenetzausbauplan vorlegen müssen und Wärmenetze ab dem 1. Januar 2030 zu 50% und spätestens bis zum Dezember 2044 zu 100% „aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden“ müssen.

Wir von IREES GmbH unterstützen Kommunen und Energieversorger bei der kommunalen Wärmeplanung und bei Transformationsplänen für bestehende Wärmenetze wie derzeit z.B. in Innsbruck (Kommunaler Wärmeversorgungsplan für die Landeshauptstadt Innsbruck – IREES GmbH) oder in der Lausitz (Transformationsstudie Lausitz – IREES GmbH).

Mehr Informationen finden Sie hier: Kommunale Wärmeplanung – IREES GmbH

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Gesetzentwurf Kommunale Wärmeplanung