Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR)

Laufzeit:  Februar 2025 – Dezember 2031

Hintergrund

Rund 35 % des Endenergieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Deutschland entfallen auf den Gebäudesektor (nach Klimaschutzgesetz, KSG). Daher kommt diesem Sektor eine zentrale Bedeutung für die Erreichung der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung zu. Um die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 aus dem KSG und das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 zu erreichen, ist eine erhebliche Reduzierung des Energiebedarfs im Gebäudebereich erforderlich. Darüber hinaus ist nicht nur der engere Sektorbegriff, sondern auch der erweiterte Bau- und Gebäudebereich zu betrachten. Neben der Betriebsphase verursachen auch Bau und Abriss von Ge-bäuden Emissionen und andere Umweltwirkungen, deren Analyse nicht zuletzt vor dem Hintergrund der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zunehmend in den Fokus gerät.
Daneben ist der Wohnraum gerade in Ballungszentren knapp. Der Neubau von Wohnungen spielt hier in den nächsten Jahren eine wesentliche Rolle, um Mangel zu beseitigen und Miet-steigerungen langfristig zu dämpfen. Um zusätzlich den Energieverbrauch im Gebäudesektor und die sekundären Emissionen im ganzen Handlungsfeld Gebäude nicht weiter zu erhöhen ist es daher wichtig, Neubauten besonders nachhaltig und klimafreundlich zu realisieren.
Die Neubauförderung des Bundes¬ministeriums für Wohnen, Stadt¬entwicklung und Bau¬wesen (BMWSB) verknüpft das Ziel, Wohnraum und Wohneigentum zu schaffen mit dem des Klima-schutzes im Gebäudesektor. Die Programme sollen finanzielle Anreize bieten, bei Neubauten unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase zu reduzieren, die genutze Fläche zu optimieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Ziele und Ergebnisse

Die Bundesförderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohnungseigentumsförderung für Familien (WEF) wurden 2023 gestartet, das Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) wurde 2024 gestartet. Alle drei Programme sollen nun erstmals einer Evaluation als Bestandteil der Erfolgskontrolle nach §7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) unterzogen werden. Die fortlaufende Evaluierung der Förderprogramme findet als begleitende Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle statt.

Aufgaben von IREES

  • Bewertung der Zielerreichungs- und Wirkungskontrolle der Bundesförderungen.

  • Mit dem Modell CONIC wird die Treibhausgasminderungswirkung der geförderten Neubauten evaluiert sowie die wichtigsten Treiber dafür identifiziert.

  • Evaluation des Umfangs und der Qualität von Weiterbildungsangeboten zum nachhaltigen Bauen.

Projektpartner

Ansprechpartner

Jana Deurer
Jana Deurer
Jana Deurer
Jana DeurerGeschäftsfeldleiterin
Jan Kellershohn
Jan Kellershohn
Antonia Kranz
Antonia Kranz