Wissenschaftliche Weiterentwicklung von Klimaschutzverträgen für die Industrie
Auftraggeber
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Laufzeit August 2021 – Juli 2024

Hintergrund
Die Klimaschutzpolitik in der EU und auch national in Deutschland nimmt spürbar an Fahrt auf. Die Europäische Kommission hat mit dem Green Deal den Vorschlag unterbreitet, die europäische Union bis 2050 netto treibhausgasneutral zu machen und zugleich das Zwischenziel für 2030 auf eine Minderung um 55% anzuheben. Ein europäisches Klimaschutzgesetz soll verabschiedet wer-den. Die Ausgestaltung, insbesondere bezüglich des effort sharings, wird derzeit innerhalb der europäischen Institutionen debattiert. In Deutschland resultierte ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum nationalen Klima-schutzgesetz im März 2021 in einer erheblichen Ambitionsverschärfung des Zielgerüsts. Neben einem Vorziehen des Ziels der Klimaneutralität auf 2045 wurden auch die Zwischenziele deutlich angepasst, dies betrifft auch die jahresscharfen und sektorspezifischen Zwischenziele für den Zeitraum 2023 bis 2030. Der hieraus resultierende Druck, zügig wirksame Maßnahmen umzusetzen, die zu erheblichen Emissionsminderungen führen, ist enorm. Für den Industriesektor ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, die Emissionen der relevanten Quellgruppen 1.A.2 und 2 statt wie bisher auf 140 Mio. t CO2 äq. nun auf 118 Mio. t CO2 äq. in 2030 zu senken. Unter Berücksichtigung der typischerweise sehr langen Reinvestitionszyklen und technischen Anlagenlebensdauer in der emissionsintensiven Grundstoffindustrie lassen sowohl die geforderte Klimaneutralität in 2045 als auch die sehr ambitionierten Ziele für den Industriesektor für 2030 keinen anderen Schluss zu, als dass die oben dargestellten spezifischen Herausforderungen dieser Branchen, d.h. die Markteinführung innovativer und weitgehend treibhausgasneutraler Produktionsverfahren, noch in dieser Dekade in relevantem Umfang begonnen werden muss.
Klimaschutzverträge nach dem CCfD-Ansatz bieten die Möglichkeit, die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber den marktgängigen konventionellen Technologien bereits im Rahmen des bestehenden CO2-Bepreisungssystems gemeinsam mit anderen Instrumenten (z.B. Dekarbonisierungsrichtlinie BMU, IF) so weit auszugleichen, dass Investitionen in neue Produktionsanlagen in industriellem Umfang bereits in der laufenden Dekade stattfinden können. Zentrales Ausgestaltungskriterium sind vertraglich definierte, zeitlich dynamisch angepasste Vertragspreise über eine bestimmte Vertragslaufzeit. Sobald durch Änderungen des klimapolitischen Rahmens (z.B. neuer CL-Schutzmechanismus) und durch Verknappung auf dem CO2-Markt Wettbewerbsfähigkeit eintritt, verlieren Klimaschutzverträge absehbar ihre Funktion. Es handelt sich also um ein Übergangsinstrument zur Beschleunigung der Industrietransformation und zur Realisierung von Vorzieheffekten.
Ziele
Unter Berücksichtigung des geschilderten Hintergrundes verfolgt das vorgeschlagene Vorhaben differenzierte und breite Zielsetzungen. Dies entspricht einerseits der Relevanz der Thematik in der aktuellen politischen Diskussion zur Dekarbonisierung der Industrie, andererseits der Tatsache, dass es sich bei projektbasierten Klimaschutzverträgen für die Industrie um ein neues Instrumentarium handelt, dass es so in der Praxis noch nicht gibt.
Ein wichtiger Fokus liegt auf der weiteren Ausgestaltung sowie Begleitung des nationalen Pilotprogramms Klimaschutzverträge des BMU, basierend (nicht ausschließlich, aber insbesondere) auf der Konzeptstudie von Lösch et al. 2021. Die Erkenntnisse des Vorhabens sollen nach Bedarf und möglichst zielgerichtet in die Weiterentwicklung des Programms einfließen, die Entwicklung von Politikempfehlungen für den Zuwendungsgeber als Ergebnis der unten dargestellten Arbeitspakete ist zentral für die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Vorhabens. Hierzu ist ein enger und regelmäßiger Austausch mit dem BMU erforderlich und vorgesehen. Insbesondere auch zum Zweck der Begleitung des Pilotprogramms sollen ausgewählte relevante Branchen bzw. Produktionsverfahren im Detail analysiert werden, insbesondere bzgl. ihrer Kostenstruktur und damit zu erwartender Vermeidungskosten.
Zwar sind Klimaschutzverträge/CCfDs ein projektspezifisches Instrument, die Voraussetzungen (z.B. Preisparameter wie CO2-Preis) als auch die Wirkungen betreffen jedoch absehbar das gesamte Energiesystem. Daher werden auch Wechselwirkungen mit dem Energiesystem untersucht. Auch Finanzierungsbedarfe für Unternehmen können sich durch die Nutzung von CCfDs anders darstellen. Klimaschutzverträge / CCfDs sollten darüber hinaus als Politikinstrument auch in ihrem Wechselspiel mit anderen Politiken für die emissionsintensive Industrie, beispielsweise anderen Förderinstrumenten, dem ETS sowie CBAM und möglichen neuen Instrumenten wie Nachfragequoten, betrachtet werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Bemühungen, national und auf EU-Ebene, um eine ambitioniertere Klimapolitik. In diesem Zusammenhang sind auch Fragestellungen bzgl. der Wechselwirkungen mit anderen Märkten zu nennen, insbesondere für Wasserstoff und erneuerbaren Strom. Hier sind auch Überlegungen zu grünen Leitmärkten und Kriterien/Definitionen z.B. für grünen Wasserstoff und grüne Grundstoffe anzustellen bzw. Konsistenz zu Regelungen z.B. im Rahmen der RED II/III sicherzustellen.
Die genannten Arbeiten werden, im Sinne einer Querschnittsfunktion, durch juristische Expertisen nach Bedarf unterstützt.
Ergänzt werden die Arbeiten durch Vernetzung und Transfer, sowohl durch eigene Veranstaltungen als auch durch Vernetzung mit parallellaufenden anderen wissenschaftlichen Vorhaben sowie durch die Publikation von Ergebnissen in verschiedenen Formaten.
Insgesamt kann erwartet werden, dass die erzielten Ergebnisse, die auf den genannten Zielsetzungen beruhen, mittelbar zur Etablierung von Klimaschutzverträgen als Instrument der Klimapolitik in der Industrie und somit auch zur Umsetzung konkreter Projekte zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen werden.
Aufgaben von IREES
Das IREES koordiniert das Vorhaben gemeinsam mit dem Fraunhofer ISI.
Beiträge und zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Begleitung nationales KSV-Pilotprogramm
IREES analysiert eine Reihe spezifischer Industrieproduktionen im Hinblick auf deren Kostenstrukturen
Analysen zur Wechselwirkungen von Klimaschutzverträgen mit anderen Politiken, auch auf EU-Ebene
Entwicklung einer LCA für Import-Wasserstoff
Vernetzung des Projektkonsortiums und Transfer von Projektergebnissen
Projektpartner
Frauenhofer ISI
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW e.v.
Potsdam Institut für Klimafolgenforschung PIK e.V.
Öko-Institut e.V.
Prof. Dr. Stefan Klinski