Beihilfegenehmigung für Klimaschutzverträge
Die EU Kommission genehmigte am 16.02.2024 die Förderrichtlinie des BMWK für Klimaschutzverträge für die Industrie beihilferechtlich. Damit ist der Weg nun frei für den ersten Förderaufruf, der einen Umfang von bis zu 4 Mrd. € haben wird.
Klimaschutzverträge zielen auf die Dekarbonisierung von Unternehmen ab, die in den vom EU-ETS erfassten Sektoren aktiv sind.
Durch die Klimaschutzverträge werden Energie- und CO2-Preise abgesichert und insbesondere Betriebskostendifferenzen zwischen klimafreundlicher und konventioneller Produktion gefördert. Die Förderung wird durch eine Ausschreibung vergeben und ist an strenge Mindestkriterien gebunden, sodass sichergestellt ist, dass die geförderten Vorhaben zum Ziel der Klimaneutralität maßgeblich beitragen.
IREES GmbH war mit mehreren Partnern, insbesondere dem Fraunhofer Institute for Systems and Innovation Research ISI, dem DIW Berlin – German Institute for Economic Research, Oeko-Institut e.V. und dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung PIK e.V. maßgeblich an der Entwicklung des Förderprogramms beteiligt.
Mehr zum Projekt: Weiterentwicklung von Klimaschutzverträgen – IREES GmbH
Mit: Oliver Lösch, Nele Friedrichsen und Lennart Bunnenberg
Die Pressemitteilung der EU-Kommission findet sich hier: €4 billion German State aid scheme (europa.eu)
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