Kommunale Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Auftraggeber Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Laufzeit Juni 2024 – Mai 2025
Hintergrund
Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes werden nach aktuellem Stand (Gesetzentwurf der Bundesregierung, WPGE, Bundestags-Drucksache 20/8654) alle Kommunen des Landes dazu verpflichtet, eine Form der kommunalen Wärmeplanung, abhängig von der Größe der Kommune, spätestens bis zum 30.06.2028 durchzuführen. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Ausgangslage der Wärmeversorgung ,in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann. Kommunale Wärmepläne sind ein essenzieller Teil der Klimawende. Durch die aufgeführten Handlungsoptionen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Wärmeversorgung bilden sie die Grundlage für einen treibhausgasneutralen Gebäudebestand sowie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Um diese Ziele zu erreichen, werden durch die Bieter im Wärmeplan konkrete Technologie-Lösungsvorschläge entwickelt werden, um kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen in einer Wärmewendestrategie abzuleiten.
Ziele und Ergebnisse
Grundlegende Aufgabenstellung ist die Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans als Basis einer Strategie für die langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung des Gebietes der Kommune bis zum Jahr 2040. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und KWK auf. Über Zwischenstände für die Jahre 2030 und 2035 ist daraus das klimaneutrale Zielszenario 2040 zu entwickeln.