Wissenschaftliche Unterstützung Klimapolitik und Maßnahmenprogramm
Auftraggeber Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Laufzeit November 2022 – October 2025

Hintergrund
Mit dem 2019 verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden in Deutschland rechtsverbindliche Emissionsminderungsvorgaben geschaffen, die im Jahr 2021 nochmals in Richtung höherer Emissionsminderungsziele novelliert wurden. Das KSG legt das Ziel der Klimaneutralität für 2045 fest und definiert Emissionsziele sowie Vorgaben für die Planung von Klimaschutzpolitik. Zudem werden auch rechtsverbindliche Ziele für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft festgelegt. Diese Sektorziele werden jährlich überprüft, einschließlich einer unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung durch den Expertenrat für Klimafragen. Bei Zielverfehlungen ist mit dem KSG die Vorlage von Sofortprogrammen zur Nachsteuerung einschließlich der jeweiligen ministeriellen Verantwortlichkeiten gesetzlich geregelt. Mit den jährlichen Überprüfungen für die Jahre 2020 und 2021, den dort festgestellten Zielverfehlungen für die Sektoren Gebäude (2020 und 2021) und Verkehr (2021) sowie den verabschiedeten Sofortprogrammen liegen die ersten Erfahrungen mit den Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismen des KSG vor.
Ziele
Ziel des Vorhabens ist die fachliche Unterstützung des BMWK bei der Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen im Rahmen der oben genannten Prozesse sowie in Hinblick auf mögliche weitere Maßnahmenvorschläge. Weiterhin werden im Rahmen des Projektes Bewertungspapiere und wissenschaftliche Analysen (quantitativ und qualitativ) zu Maßnahmenvorschlägen und Folgenabschätzungen anderer Ressorts und weiterer Akteure erstellt. Zudem werden Kurzstudien zu aktuellen Themen der klima- und energiepolitischen Debatte erarbeitet.